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31. Mai 2009: Ende der Koexistenzperiode in Österreich
Die wesentlichen Änderungen betreffen das Zusammenwirken zwischen der ÖNORM EN 199x und ÖNORM B 199x mit der ÖNORM B 4xxx sowie die Koexistenzperiode.
Mischungsverbot
Es gilt der Grundsatz, dass Normenpakete prinzipiell als geschlossene Einheiten anzuwenden sind. Das bedeutet, dass ein Mischen der Normen der Reihe ÖNORM B 4xxx mit Normen der Reihe ÖNORM EN 199x und ÖNORM B 199x sowie Dokumente der Reihe VORNORM ÖNORM ENV 199x grundsätzlich zu vermeiden ist.
Ende der Koexistenzperiode
Die Koexistenzperiode ist der Zeitraum, in dem sowohl die ÖNORMEN EN 199x mit den dazugehörigen nationalen Anhängen ÖNORMEN B 199x als auch die ÖNORMEN B 4xxx zur Anwendung zur Verfügung stehen.
Bis Ende 2008 sollen voraussichtlich alle Eurocodes als ÖNORM EN 199x und auch ein Großteil der nationalen Anhänge als ÖNORM B 199x vorliegen. Das Ende der Koexistenzperiode ist demnach mit 31. Dezember 2008 anzustreben, d. h. ab diesem Zeitpunkt sollten nur noch die ÖNORMEN EN 199x und die dazugehörenden ÖNORMEN B 199x verwendet werden.
Bis spätestens 31. Mai 2009 sollen in Österreich alle nationalen Anhänge vorliegen. Die Koexistenzperiode endet daher am 31. Mai 2009. Jene ÖNORMEN B 4xxx bzw. deren Teile, die durch den Anwendungsbereich der entsprechenden ÖNORM EN 199x und den dazugehörenden nationalen Anhängen ÖNORM B 199x abdeckt sind, werden zu diesem Zeitpunkt zurückgezogen.